Sicherheitsbewertung

Welche Dokumentation ist erforderlich?

  • Dokumentation der Rezeptur und der Arbeitsschritte
  • Nachvollziehbarkeit der verwendeten Rohstoffe (Erfassung der Rohstoffe bei Anlieferung sowie Einsatz bei Herstellung mit Angabe der Chargennummern)
  • Erstellen einer Sicherheitsbewertung, die u. a. folgende Anforderungen erfüllen muss:
    1. Auflistung der genauen Rezeptur
    2. Eine allgemeine toxikologische Bewertung der Inhaltstoffe
    3. Eine toxikologische Bewertung des Fertigproduktes unter Berücksichtigung der Exposition

Welche Rohstoffe können verwendet werden?

Die Vorschriften der aktuellen Kosmetikverordnung müssen beachten werden.

Hinweise zu häufig eingesetzten Rohstoffen:

Parfüms: Für jedes eingesetzte Parfum bzw. für ein ätherisches Öl muss eine Konformitätsbescheinigung des Parfum- bzw. ätherischen Öl-Herstellers vorliegen, aus der hervorgeht, dass keine verbotenen Inhaltsstoffe enthalten sind und welche allergenen Duftstoffe gekennzeichnet werden müssen.

Farbstoffe: Für die eingesetzten Farbstoffe ist eine Spezifikation der Farbstoffe unter Berücksichtigung der Verunreinigungen z.B. durch Schwermetalle erforderlich. Geeignet sind ausschließlich die nach der Kosmetikverordung zugelassenen Farbstoffe.

Infoblatt

Bei Fragen dürfen Sie uns natürlich gerne kontaktieren.